Aktuelles
10.01.2012: Das Jahr 2011 gehört zu den fünf wärmsten Jahren in Deutschland seit 1881*
Dies wird bei Annahme eines konstanten Jahresverbrauchsverhaltens dazu führen, dass Gasrechnungen für das komplette Lieferjahr 2011 trotz teilweise gestiegener Preise sinken können. Der temperaturbedingte Energiebedarf der Haushalte im abgelaufenen Jahr war rund 18,5 Prozent geringer als im Jahr 2010. Insgesamt haben die Verbraucher von einem überdurchschnittlich warmen Frühjahr 2011 sowie einem ungewöhnlich milden Dezember profitieren können, der mit einer Durchschnittstemperatur von 3,8 Grad Celsius rund 7,3 Grad wärmer war als der vergleichsweise kalte Dezember im Jahr zuvor. Angesichts der höheren Temperaturen lag der witterungsbedingte Energiebedarf der Haushalte für das Gesamtjahr 2011 rund 18,5 Prozent unter den Werten des Vorjahres.
* Pressemitteilung des Deutschen Wetterdienstes vom 29. Dezember 2011: Deutschlandwetter im Jahr 2011 – Das Jahr 2011 gehört in Deutschland zu den fünf wärmsten Jahren seit 1881.
09.01.2012: Beschaffungskosten Gas
Die derzeitige Spreizung bei der Gaspreisentwicklung spiegelt die unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der Versorger wider. Wegen der verhältnismäßig niedrigen Gaspreise auf den Handelsmärkten sind zurzeit diejenigen Gasanbieter im Vorteil, die ihr Gas an den Spotmärkten kaufen. Versorger, die über alte Langfristverträge gebunden sind, kämpfen dagegen mit hohen Gaspreisen, die vor einigen Jahren festgelegt wurden. Durch eine aktive Teilnahme am Gashandel begegnen immer mehr Versorger den Nachteilen aus festen Lieferverträgen und beschaffen Erdgas auch über Handelsplätze und Börsen.
Auch die Energiehaus Dresden eG nutzt künftig vermehrt die Chancen und Möglichkeiten, die eine marktnahe Beschaffung bieten kann, ohne dabei auf gewohnte Sicherheiten verzichten zu müssen.
Wie gut wir derzeit damit im Wettbewerb liegen, können Sie hier für Gas und Strom einfach prüfen: Tarifrechner. Sollten Sie Fragen haben oder wir Sie derzeit noch nicht versorgen können, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme: Kontakt.
Kundeninformation zu §19 Strom Netzentgeltverordnung
Mit einer neuen Umlage wird die politisch gewollte Entlastung stromintensiver Industriebetriebe von Netzentgelten finanziert. Basis dafür sind die neuen Regelungen in § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die neue Umlage in der Höhe von 0,151 Cent pro Kilowattstunde wird seit 2012 in einem bundesweiten Belastungsausgleich vergleichbar mit dem KWK-Aufschlag mit der Stromrechnung von den Endkunden erhoben. Viele Energieversorger nehmen diese Umlage zum Anlass, eine erneute Preisanpassung ihrer Kunden durchzuführen. (Quelle: BDEW)
Die Energiehaus Dresden eG wird ihren Mitgliedern und Kunden diese Sonderkundenumlage für das Jahr 2012 NICHT nachträglich weiter berechnen.
Kundeninformation zu Gesetzen, Verordnungen, Kennzeichnungen & Co. im Jahr 2012
EnWG, EU-Label, Öko-Design-Richtlinie – kaum jemand kennt die dicken Reglungswerke zum Thema Energie, die sich hinter diesen kryptischen Abkürzungen verbergen. Die Neuerungen, die sie für 2012 mit sich bringen, betreffen jedoch alle Haushalte unmittelbar. Die wichtigsten davon sind:
Schnellerer Anbieterwechsel:
Wer zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, braucht ab dem 1. April 2012 nicht mehr so viel Geduld wie bisher. Denn dann gilt laut Energiewirtschaftsgesetz: Maximal drei Wochen, nachdem der neue Anbieter seinen Kunden beim Netzanbieter angemeldet hat, muss der Wechsel vollständig durchgeführt sein. Wermutstropfen ist der an die Anmeldung beim neuen Anbieter gekoppelte Fristbeginn.
Bessere Information:
Ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind die neuen Informationspflichten der Anbieter gegenüber ihren Kunden. Ab Anfang Februar muss jede Rechnung Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen, eine Einordnung des individuellen Verbrauchs sowie einen Hinweis auf die "Schlichtungsstelle Energie" enthalten. Dort können Verbraucher ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, wenn eine Beschwerde beim Versorger keine Einigung erbracht hat.
Verändertes Energieeffizienzlabel:
Bereits ab 20. Dezember dieses Jahres wird das EU-Energieeffizienzlabel für alle einbezogenen Gerätegruppen verpflichtend. Damit gilt es nun beispielsweise auch für Fernsehgeräte. Neu ist außerdem die Kategorie A+++, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken wirksam ist.
Marktverbot für Stromfresser:
Ab 2012 treten weitere Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie regelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Weniger sparsame Geräte werden dadurch allmählich vom Markt ausgeschlossen. So müssen etwa Kühlschränke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte der Klasse A. Diese Modelle verschwinden dann vom Markt und zur schlechtesten Effizienzklasse wird die Kategorie A+.
Aus für die 40-Watt-Glühbirne:
Im Jahr 2012 ist auch die 40-Watt-Glühlampe dran – ab 01.09.2012 darf sie nicht mehr produziert werden. Vorhandene Bestände dürfen aber noch verkauft werden. (Quelle: Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen)



03.03.2011: Rückblick Hausmesse 2011, neuer Tarifrechner

