FRAGEN?
Frage: Muß ich Mitglied sein, um von der Energiehaus Dresden
eG Energie beziehen zu können?
Antwort: Nein, wir beliefern auch Nichtmitglieder.
Frage: Sind die Sondertarife der Energiehaus Dresden eG Festpreise?
Antwort: Nein, sowohl der Arbeitspreis, als auch der Grundpreis sind
keine Festpreise. Diese können sich erhöhen oder reduzieren (siehe
dazu auch unsere AGB). Der Energieeinkauf erfolgt nach den Preisen am Markt.
Damit unterliegen wir, wie alle Anbieter, den Gegebenheiten des Energiemarktes.
Wir haben das Ziel, unseren Kunden auch zukünftig günstige
Bezugspreise anbieten zu können. Auch wenn wir immer versuchen werden,
Ihnen die günstigsten Tarife für Ihren Energiebezug zu ermöglichen,
so können wir Ihnen dies jedoch nicht versprechen, da dies natürlich
auch von der zukünftigen Marktentwicklung abhängt, was wir nur bedingt
voraussehen können. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere kurzen
Kündigungsfristen - diese sind Ansporn und Kundenfreundlichkeit zugleich.
Frage: Muss ich den alten Vertrag kündigen?
Antwort: Nein. Wenn es zur Lieferumstellung kommt, dann nehmen wir
Ihnen alle Arbeit ab. Sie unterschreiben uns mit dem Liefervertrag,
daß wir die Kündigung Ihres bisherigen Versorgungsvertrages für
Sie durchführen können.
Frage: Kann eine Versorgungslücke bzw. eine sich überschneidende
Vertragslaufzeit entstehen, wenn Sie kündigen und die Lieferung aber
erst später/oder eher startet?
Antwort: Nein, eine Versorgungslücke und auch eine sich überschneidende
Vertragslaufzeit entsteht nicht, da wir erst Ihren Vertrag kündigen,
wenn die Belieferung gesichert ist und eine Belieferung erst möglich
ist, wenn eine Kündigung vorliegt. Hinweis: Kündigen Sie Ihren Vertrag
bitte nicht selbst. Damit wird ein automatischer Wechsel in den Grundversorgungstarif
vermieden.
Frage: Wie kommt der Wechsel der Lieferung konkret zu Stande?
Antwort: Sie unterschreiben uns den Energieliefervertrag und senden diesen
zusammen mit einer Kopie des bestehenden Vertrags mit dem bisherigen Versorger
an uns zurück. Alles weitere für den Lieferantenwechsel erforderliche
(Kündigung, Belieferungsaufnahme etc.) erledigen wir.
Frage: Was ist, wenn die neue Energielieferung nicht zu Stande kommt?
Antwort: Sie bleiben bei dem bisherigen Versorger, bis die neue Energielieferung
aufgenommen wird.
Frage: Wer behebt Störungen an den Gas- oder Stromleitungen oder an wen
muss ich mich wenden, wenn es nach Gas riecht?
Antwort: Sie wenden sich an den Netzbetreiber, denn der alte Netzbetreiber
bleibt verantwortlich. Dasselbe Verfahren gibt es bereits bei der Telekom.
Wir haben Ihnen dafür eine Liste
mit Notrufnummern zusammengestellt.
Frage: Findet ein Zählerwechsel statt?
Antwort: Nein. Der Netzbetreiber bleibt gleich und damit auch das
bisher genutzte Netz samt der dazugehörigen Geräte.
Frage: Wer schreibt in Zukunft die Rechnungen und an wen muss ich
zahlen?
Antwort: Die Rechnungen werden nach der Umstellung von der Genossenschaft
gestellt und an die Genossenschaft wird bezahlt.


