FRAGEN?

Frage: Muß ich Mitglied sein, um von der Energiehaus Dresden eG Energie beziehen zu können?
Antwort: Nein, wir beliefern auch Nichtmitglieder.

Frage: Sind die Sondertarife der Energiehaus Dresden eG Festpreise?
Antwort: Nein, sowohl der Arbeitspreis, als auch der Grundpreis sind keine Festpreise. Diese können sich erhöhen oder reduzieren (siehe dazu auch unsere AGB). Der Energieeinkauf erfolgt nach den Preisen am Markt. Damit unterliegen wir, wie alle Anbieter, den Gegebenheiten des Energiemarktes. Wir haben das Ziel, unseren Kunden auch zukünftig günstige Bezugspreise anbieten zu können. Auch wenn wir immer versuchen werden, Ihnen die günstigsten Tarife für Ihren Energiebezug zu ermöglichen, so können wir Ihnen dies jedoch nicht versprechen, da dies natürlich auch von der zukünftigen Marktentwicklung abhängt, was wir nur bedingt voraussehen können. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere kurzen Kündigungsfristen - diese sind Ansporn und Kundenfreundlichkeit zugleich.

Frage: Muss ich den alten Vertrag kündigen?
Antwort: Nein. Wenn es zur Lieferumstellung kommt, dann nehmen wir Ihnen alle Arbeit ab. Sie unterschreiben uns mit dem Liefervertrag, daß wir die Kündigung Ihres bisherigen Versorgungsvertrages für Sie durchführen können.

Frage: Kann eine Versorgungslücke bzw. eine sich überschneidende Vertragslaufzeit entstehen, wenn Sie kündigen und die Lieferung aber erst später/oder eher startet?
Antwort: Nein, eine Versorgungslücke und auch eine sich überschneidende Vertragslaufzeit entsteht nicht, da wir erst Ihren Vertrag kündigen, wenn die Belieferung gesichert ist und eine Belieferung erst möglich ist, wenn eine Kündigung vorliegt. Hinweis: Kündigen Sie Ihren Vertrag bitte nicht selbst. Damit wird ein automatischer Wechsel in den Grundversorgungstarif vermieden.

Frage: Wie kommt der Wechsel der Lieferung konkret zu Stande?
Antwort: Sie unterschreiben uns den Energieliefervertrag und senden diesen zusammen mit einer Kopie des bestehenden Vertrags mit dem bisherigen Versorger an uns zurück. Alles weitere für den Lieferantenwechsel erforderliche (Kündigung, Belieferungsaufnahme etc.) erledigen wir.

Frage: Was ist, wenn die neue Energielieferung nicht zu Stande kommt?
Antwort: Sie bleiben bei dem bisherigen Versorger, bis die neue Energielieferung aufgenommen wird.

Frage: Wer behebt Störungen an den Gas- oder Stromleitungen oder an wen muss ich mich wenden, wenn es nach Gas riecht?
Antwort: Sie wenden sich an den Netzbetreiber, denn der alte Netzbetreiber bleibt verantwortlich. Dasselbe Verfahren gibt es bereits bei der Telekom. Wir haben Ihnen dafür eine Liste mit Notrufnummern zusammengestellt.

Frage: Findet ein Zählerwechsel statt?
Antwort: Nein. Der Netzbetreiber bleibt gleich und damit auch das bisher genutzte Netz samt der dazugehörigen Geräte.

Frage: Wer schreibt in Zukunft die Rechnungen und an wen muss ich zahlen?
Antwort: Die Rechnungen werden nach der Umstellung von der Genossenschaft gestellt und an die Genossenschaft wird bezahlt.